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Entlastung und Verhinderungspflege für pflegende Angehörige in der StädteRegion Aachen
Leistung · StädteRegion Aachen

Entlastung für pflegende Angehörige in der StädteRegion Aachen

Entlastung für pflegende Angehörige in der StädteRegion Aachen: Wer pflegt, braucht selbst Pausen. AmiVio übernimmt die Betreuung stundenweise oder tageweise, damit Sie auftanken können, während Ihr Angehöriger gut versorgt ist.

Eine Pause ist kein Luxus, sondern notwendig

Pflege ist eine Aufgabe voller Liebe, aber auch voller Belastung. AmiVio springt ein, damit Sie gesund und stark bleiben: zuverlässig, einfühlsam und flexibel.

  • Stundenweise Betreuung für regelmäßige Auszeiten
  • Vertretung bei Urlaub, Krankheit oder Terminen
  • Gesellschaft und Aktivierung für Ihren Angehörigen
  • Hilfe im Haushalt, damit zu Hause alles weiterläuft

Vertrauen von der ersten Stunde an

AmiVio lernt Ihren Angehörigen und seine Gewohnheiten in Ruhe kennen und setzt, wo möglich, feste Bezugspersonen ein. Bei Bedarf an spezieller Betreuung hilft die Demenzbetreuung.

Einfühlsame AmiVio-Betreuerin hält die Hand einer Seniorin, verlässliche Entlastung für pflegende Angehörige in der StädteRegion Aachen

„Eine Pause für Sie, gute Betreuung für Ihren Angehörigen. Genau dafür ist Verhinderungspflege da."

Entlastung für pflegende Angehörige in Aachen, der StädteRegion und im Kreis Düren

Für wen geeignet

Diese Unterstützung passt zu Ihnen, wenn …

1

Sie eine angehörige Person pflegen und eine Auszeit brauchen.

2

Sie Termine, Arbeit oder Urlaub mit der Pflege vereinbaren müssen.

3

der pflegebedürftige Mensch Pflegegrad 2 oder höher hat (Verhinderungspflege).

4

Sie regelmäßige, verlässliche Entlastung im Alltag wünschen.

Drei Bereiche · ein Anbieter

Was die Entlastung konkret umfasst

Drei Bereiche, die zusammen eine echte Pause ermöglichen: stundenweise Ablösung, Vertretung bei Ausfall und Beratung zu allen Finanzierungsmöglichkeiten.

Bereich 1

Stundenweise Ablösung

Regelmäßige, verlässliche Auszeiten für die Pflegeperson. AmiVio übernimmt die Betreuung, damit Sie einkaufen, zum Arzt oder einfach einmal durchatmen können.

  • Typisch 2 bis 4 Stunden pro Einsatz, regelmäßig oder spontan
  • Verlässliche Zeiten, damit Sie planen können
  • Feste Bezugsperson, wo immer möglich
  • Geeignet ab Pflegegrad 1, abrechenbar über Entlastungsbetrag
AmiVio-Mitarbeiterin leistet einer Seniorin zu Hause Gesellschaft, stundenweise Entlastung für Angehörige.
Übergabe am Anfang und Ende des Einsatzes, AmiVio-Mitarbeiterin im Gespräch mit Angehörigen.
Bereich 2

Vertretung bei Ausfall

Wenn die Pflegeperson ausfällt, Urlaub braucht oder selbst krank wird: AmiVio springt kurzfristig ein, innerhalb von 24 Stunden.

  • Kurzfristige Vertretung, oft innerhalb 24 Stunden
  • Tage- oder Wochenblöcke für Urlaub der Pflegeperson
  • Übergabe mit kurzem Gespräch am Anfang und Ende des Einsatzes
  • Abrechenbar über die Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2, bis 3.539 €)
Bereich 3

Beratung & Antrag

Welche Leistungen stehen zu? Welcher Antrag muss wo gestellt werden? AmiVio prüft die Möglichkeiten kostenlos und hilft beim Ausfüllen.

  • Kostenlose Prüfung: Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Pflegegeld
  • Antrag bei der Pflegekasse gemeinsam ausfüllen
  • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse, keine Vorleistung
  • Übersicht über Pflegezeit, Familienpflegezeit und Rentenbeiträge
Beratung am Schreibtisch, Unterlagen und Formulare zur Pflegekasse.
Finanzierung & Kostenträger

AmiVio ist nach § 45a SGB XI (AnFöVO NRW) als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ab Pflegegrad 2 gibt es Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI; seit 01.07.2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Hinzu kommen der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI) und der Umwandlungsanspruch von bis zu 40 % der Pflegesachleistung (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Alle drei Wege sind kombinierbar. Für Umbauten zu Hause bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. (Stand: 07/2025, bitte aktuellen Rechtsstand und Beträge prüfen.) Mehr im Förderkompass.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege übernimmt die Kosten einer Ersatzbetreuung, wenn die private Pflegeperson verhindert ist, etwa durch Urlaub, Krankheit, einen Termin oder eine Pause. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Wichtig: Es handelt sich um eine Leistung der Pflegekasse nach § 39 SGB XI. AmiVio ist nach § 45a SGB XI (AnFöVO NRW) anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, Sie gehen nicht in Vorleistung.
Wie viel steht zur Verfügung?
Seit dem 01.07.2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr (ab Pflegegrad 2). Davon können bis zu 806 € aus dem Kurzzeitpflege-Topf in die Verhinderungspflege umgewidmet werden. (Stand: 07/2025, bitte aktuellen Betrag und Voraussetzungen prüfen.) Den genauen Rahmen klärt AmiVio mit Ihrer Pflegekasse.
Gibt es weitere Unterstützung?
Ja. Ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von monatlich 131 € für Haushaltshilfe und Betreuung (§ 45b SGB XI). Ab Pflegegrad 2 lassen sich zusätzlich bis zu 40 % der Pflegesachleistung in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln (Umwandlungsanspruch, § 45a Abs. 4 SGB XI). Beides rechnet AmiVio direkt mit der Pflegekasse ab und kombiniert es mit der Verhinderungspflege. Für Umbauten zu Hause kommt der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI infrage. Für pflegende Angehörige gibt es je nach Situation Pflegekurse, Rentenversicherungs-Beiträge und Pflegezeit oder Familienpflegezeit. AmiVio klärt alle Möglichkeiten kostenlos.
Übernimmt AmiVio auch die Pflege selbst?
Nein. AmiVio ist kein Pflegedienst und erbringt keine häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V. Wir übernehmen Betreuung, Haushaltshilfe und Alltagsunterstützung, damit Sie als pflegende Angehörige Pausen bekommen. Die medizinische und behandlungspflegerische Versorgung bleibt beim Pflegedienst; wir ergänzen dessen Arbeit.
Wie kurzfristig ist Ersatzbetreuung möglich?
Sehr kurzfristig, bei Bedarf innerhalb von 24 Stunden. Möglich sind regelmäßige Auszeiten (z. B. jede Woche 3 Stunden), planbare Termine oder eine kurzfristige Vertretung. Auch Tage- oder Wochenblöcke sind umsetzbar, etwa für einen Urlaub der Pflegeperson.
In 5 Schritten

So läuft's ab

Von der ersten Anfrage bis zur Betreuung. Transparent und auf Ihren Bedarf abgestimmt.

Anfrage stellen

Per Telefon, Formular oder E-Mail.

Bedarf klären

Im kurzen Gespräch werden Ort, Bedarf, Häufigkeit und Starttermin geklärt.

Erstgespräch

Ein persönliches, kostenloses Gespräch, auf Wunsch zu Hause.

Planung & Start

Die Termine werden abgestimmt, der Start erfolgt wie vereinbart.

Flexibel bleiben

Klare Absprachen von Anfang an. Anpassungen sind jederzeit möglich.

Kostenlos & unverbindlich

Passende Hilfe finden

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen, AmiVio meldet sich persönlich mit einem passenden Angebot.

Kostenlos & unverbindlich · ca. 1 Minute

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Wie oft?

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