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Förderkompass · StädteRegion Aachen

Förderkompass: Was steht mir zu? | Haushaltshilfe Aachen

Haushaltshilfe und Alltagsbetreuung können von verschiedenen Stellen finanziert werden, je nach Ihrer Lebenssituation. Einen Teil rechnet AmiVio direkt ab, bei den übrigen Wegen unterstützen wir Sie beim Antrag. Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos.

Direkt nutzbar

Das rechnet AmiVio direkt ab

AmiVio ist nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der AnFöVO NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Leistungen der Pflegekasse laufen damit ohne Umweg über Sie.

§ 45a

Anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)

AmiVio ist nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der AnFöVO NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Damit sind Leistungen der Pflegekasse direkt abrechenbar.

131 €

Entlastungsbetrag der Pflegekasse (§ 45b SGB XI)

Ab Pflegegrad 1: 131 Euro pro Monat für Haushaltshilfe und Alltagsbetreuung, direkt mit der Pflegekasse abrechenbar (§ 45b SGB XI).

40 %

Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI)

Ab Pflegegrad 2: Bis zu 40 % der Pflegesachleistung lassen sich nach § 45a Abs. 4 SGB XI in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln, zusätzlich zum Entlastungsbetrag.

3.539 €

Verhinderungspflege / Ersatzpflege (§ 39 SGB XI)

Ab Pflegegrad 2: Braucht die pflegende Person eine Pause, übernimmt die Pflegekasse die Ersatzbetreuung nach § 39 SGB XI. Der gemeinsame Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege beträgt bis zu 3.539 €.

§ 40

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI)

Für Umbauten und Anpassungen, die das Wohnen zu Hause weiter möglich machen, bezuschusst die Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Umzug, Möbeltransport und Wohnungsanpassung übernimmt AmiVio auf Wunsch mit.

20 %

Steuerbonus für Privatzahler (§ 35a EStG)

Privat gezahlte Leistungen sind als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG mit 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld absetzbar. (Details mit der Steuerberatung klären.)

Mit unserer Unterstützung beantragen

Kostenübernahme über den Träger

Über diese Leistungen entscheidet der jeweilige Kostenträger im Einzelfall. AmiVio hat hier keine bestehende Abrechnungsvereinbarung, sondern unterstützt Sie beim Antrag: wir erklären die Voraussetzungen, stellen die Unterlagen zusammen und begleiten den Schriftwechsel.

§ 38

Haushaltshilfe bei Krankheit und nach dem Krankenhaus (§ 38 SGB V)

Bei Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V übernehmen. Gesetzlich vorgesehen ist das mit einem Kind unter 12 Jahren im Haushalt; ohne Kind übernehmen viele Kassen die Kosten als Satzungsleistung (§ 38 Abs. 2 i. V. m. § 11 Abs. 6 SGB V). Wir unterstützen Sie beim Antrag bei Ihrer Krankenkasse.

§ 24h

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung (§ 24h SGB V)

Bei Schwangerschaft und Entbindung sieht § 24h SGB V eine Haushaltshilfe der Krankenkasse vor, wenn die Haushaltsführung nicht mehr selbst möglich ist. Wir unterstützen Sie beim Antrag bei Ihrer Krankenkasse.

§ 42

Haushaltshilfe nach Arbeits- und Wegeunfällen (§ 42 SGB VII)

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall trägt die Berufsgenossenschaft die Haushaltshilfe nach § 42 SGB VII i. V. m. § 74 SGB IX. Wir unterstützen Sie beim Antrag beim zuständigen Unfallversicherungsträger.

§ 41

Wohnungshilfe nach Unfällen (§ 41 SGB VII)

Macht ein Arbeits- oder Wegeunfall eine andere Wohnung oder eine Wohnungsanpassung nötig, kommt die Wohnungshilfe nach § 41 SGB VII infrage. Wir unterstützen Sie beim Antrag bei der Berufsgenossenschaft und übernehmen Umzug und Transport.

§ 22

Umzugskosten über das Jobcenter (§ 22 Abs. 6 SGB II)

Bei Bezug von Bürgergeld können Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II vom Jobcenter übernommen werden. Die Zusage muss vor dem Umzug vorliegen. Wir unterstützen Sie beim Antrag beim Jobcenter.

§ 70

Weiterführung des Haushalts (§ 70 SGB XII)

Kann der Haushalt aus gesundheitlichen Gründen nicht weitergeführt werden und greift keine andere Leistung, kommt die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts nach § 70 SGB XII über das Sozialamt infrage. Wir unterstützen Sie beim Antrag.

So gehen wir gemeinsam vor

  • Wir klären in einem kostenlosen Gespräch Ihre Situation.
  • Wir prüfen, welche Optionen für Sie infrage kommen.
  • Leistungen der Pflegekasse (§ 45b, § 45a Abs. 4 und § 39 SGB XI) rechnen wir direkt ab.
  • Bei Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Jobcenter oder Sozialamt unterstützen wir Sie beim Antrag.

AmiVio ist kein Pflegedienst und erbringt keine häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V. Wir übernehmen Haushaltshilfe, Betreuung und Alltagsunterstützung und ergänzen damit die Arbeit von Pflegediensten.

Unsicher, was für Sie gilt?

Interaktive Beratung: Welche Leistungen passen zu Ihnen?

In wenigen Schritten ermitteln Sie Ihre möglichen Ansprüche. Alle Angaben sind unverbindlich, amivio unterstützt Sie bei der Antragstellung.

Häufige Fragen

Finanzierung, kurz erklärt

Was, wenn ich keinen Pflegegrad habe?
Auch dann gibt es Optionen. Bei Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt kommt die Haushaltshilfe der Krankenkasse nach § 38 SGB V infrage, bei Schwangerschaft und Entbindung § 24h SGB V. Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall trägt die Berufsgenossenschaft die Haushaltshilfe (§ 42 SGB VII i. V. m. § 74 SGB IX). Privat gezahlte Leistungen sind nach § 35a EStG zu 20 % der Arbeitskosten absetzbar. Wir prüfen kostenlos, was für Sie passt, und unterstützen Sie beim Antrag.
Welche Leistungen kann AmiVio direkt mit der Pflegekasse abrechnen?
AmiVio ist nach § 45a SGB XI (AnFöVO NRW) als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Damit rechnen wir den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (§ 45b SGB XI), den Umwandlungsanspruch von bis zu 40 % der Pflegesachleistung (§ 45a Abs. 4 SGB XI) und die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Helfen Sie beim Antrag bei der Krankenkasse?
Ja. Leistungen der Krankenkasse (§ 38 SGB V, § 24h SGB V), der Berufsgenossenschaft (§ 42 und § 41 SGB VII), des Jobcenters (§ 22 Abs. 6 SGB II) und des Sozialamts (§ 70 SGB XII) werden vom jeweiligen Träger im Einzelfall entschieden. Wir erklären verständlich, welche Unterlagen nötig sind, und unterstützen Sie beim Antrag und bei der Kommunikation mit dem Kostenträger.
Ist AmiVio ein Pflegedienst?
Nein. AmiVio ist kein Pflegedienst und erbringt keine häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V. Wir übernehmen Haushaltshilfe, Betreuung und Alltagsunterstützung und ergänzen damit die Arbeit von Pflegediensten. Beides lässt sich problemlos parallel nutzen.
Wann kann ich mit den Services starten?
Sie können sofort mit uns in Kontakt treten. Nach dem kostenlosen Gespräch besprechen wir die nächsten Schritte, ob das die Antragstellung oder ein direkter Start ist.