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Häufige Fragen

FAQ Haushaltshilfe: Häufige Fragen | AmiVio Aachen

Die wichtigsten Fragen zu Anspruch, Kosten und Ablauf, verständlich beantwortet. Ihre Frage ist nicht dabei? Das klären wir gern persönlich. Sie erreichen uns Mo bis Fr, 8:00 bis 18:00 Uhr.

Was kostet mich das?
Mit Pflegegrad meist nichts. Die Pflegekasse übernimmt unsere Leistungen aus Ihren Budgets, wir rechnen direkt ab, Sie zahlen nichts vor. Dafür nutzen wir den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat und, wenn es Ihnen zusteht, weitere Budgets. Preise nennen wir Ihnen gern auf Anfrage, schnell und verbindlich.
Ich habe Pflegegrad 1. Geht das?
Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.
Ich habe noch Geld vom letzten Jahr übrig.
Nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr können Sie bis zum 30. Juni einsetzen. Wir prüfen den Stand für Sie.
Welche Budgets gibt es ab Pflegegrad 2?
Zusätzlich zum Entlastungsbetrag oft den Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistung lassen sich zu Hause für Unterstützung im Alltag nutzen, je nach Pflegegrad 318 € bis 920 € im Monat. Ist die pflegende Person verhindert, gibt es die Verhinderungspflege mit bis zu 3.539 € im Kalenderjahr, auch stundenweise. Verbindlich ist, was Ihre Pflegekasse bestätigt. Mit Ihrer Vollmacht fragen wir die Budgets ab.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Nur was die Kasse nicht übernimmt, stellen wir Ihnen in Rechnung.
Gibt es Zuschläge am Abend oder am Wochenende?
Bei Abrechnung über die Pflegekasse nein. Als Selbstzahler sind Einsätze abends, am Wochenende und an Feiertagen auf Anfrage und nach Verfügbarkeit möglich. Preise nennen wir Ihnen gern auf Anfrage.
Ich habe keinen Pflegegrad.
Dann helfen wir Ihnen gern als Selbstzahler, mindestens 2 Stunden je Einsatz. Privat gezahlte Hilfe ist als haushaltsnahe Dienstleistung mit 20 % der Arbeitskosten von der Einkommensteuer absetzbar (höchstens 4.000 € im Jahr, bei Rechnung und Zahlung per Überweisung). Wir sagen Ihnen auch, ob sich ein Antrag auf einen Pflegegrad lohnen könnte.
Und bei Krankheit, nach einer Operation oder in der Schwangerschaft?
Dann kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bewilligen. Umfang und Zeitraum legt die Krankenkasse fest. Wir helfen Ihnen beim Antrag.
Machen Sie auch Körperpflege?
Nein, dafür ist ein Pflegedienst zuständig. AmiVio ist kein Pflegedienst: keine Körperpflege, keine Medikamentengabe, keine Wundversorgung, keine Behandlungspflege und kein Krankentransport. Wir entlasten im Haushalt und im Alltag und ergänzen damit die Arbeit von Pflegediensten.
Was übernehmen Sie genau?
Haushalt (Reinigung, Wäsche, Betten, Küche, Ordnung), Begleitung und Betreuung (Gesellschaft, Gespräche, Vorlesen, Spaziergänge), Einkauf und Besorgungen (Lebensmittel, Apotheke, Post, immer mit Beleg), Begleitung zu Terminen bei Arzt, Behörde und Bank, Ersatzpflege, wenn die pflegende Person verhindert ist, und Hilfe nach Krankenhaus oder Reha. Auf Wunsch fragen wir mit Ihrer Vollmacht die Budgets bei der Pflegekasse ab und vermitteln Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, dafür übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € im Monat.
Wie läuft es ab?
1. Anruf oder E-Mail: In rund 20 Minuten klären wir kostenlos, was Sie brauchen und welches Budget passt. 2. Budgetabfrage: Mit Ihrer Vollmacht fragen wir die Budgets bei der Pflegekasse ab. 3. Vertrag: Umfang, Start und feste Einsatzkraft werden vereinbart, Sie unterschreiben bequem zu Hause. 4. Einsatz: Nach jedem Einsatz unterschreiben Sie den Leistungsnachweis, nie vorher und nie auf einem leeren Formular. 5. Abrechnung: Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.
Was soll ich bereithalten?
Den Bescheid über den Pflegegrad, Ihre Versichertenkarte oder den Namen Ihrer Pflegekasse und, falls vorhanden, eine Vorsorgevollmacht oder den Betreuerausweis.
Wie schnell können Sie anfangen?
Nach Erstgespräch und Vertrag, abhängig von der Verfügbarkeit in Ihrem Ort. Das klären wir im Erstgespräch.
Bekomme ich immer dieselbe Person?
Nach Möglichkeit ja. Sie bekommen eine feste Einsatzkraft, Termine stimmen wir telefonisch mit Ihnen ab. Unsere Einsatzkräfte nehmen kein Geld, keine Geschenke und keine Vollmachten über ihre Arbeit hinaus an.
Ändert sich 2027 etwas?
Möglich sind Änderungen der gesetzlichen Budgets zum 01.01.2027. Bestehende Kundinnen und Kunden informieren wir rechtzeitig.
In welchen Orten sind Sie tätig?
In der StädteRegion Aachen sowie in den Kreisen Düren, Heinsberg und Euskirchen.