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Häufige Fragen

FAQ Haushaltshilfe: Häufige Fragen | AmiVio Aachen

Die wichtigsten Fragen zu Anspruch, Kosten und Ablauf, verständlich beantwortet. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an, wir helfen gern weiter.

Wie kann ich Haushalts- oder Alltagshilfe in Anspruch nehmen?
Je nach Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an, wir klären kostenlos, welche Optionen für Sie infrage kommen, und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Welche Leistungen rechnet AmiVio direkt ab?
AmiVio ist nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der AnFöVO NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Damit rechnen wir den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI), den Umwandlungsanspruch von bis zu 40 % der Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2 (§ 45a Abs. 4 SGB XI) und die Verhinderungspflege mit bis zu 3.539 € pro Jahr (§ 39 SGB XI) direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Muss ich die Kosten selbst vorstrecken?
Bei Leistungen der Pflegekasse nicht: Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege rechnen wir als anerkanntes Angebot nach § 45a SGB XI direkt ab. Bei Leistungen der Krankenkasse (§ 38 SGB V, § 24h SGB V), der Berufsgenossenschaft (§ 42 und § 41 SGB VII), des Jobcenters (§ 22 Abs. 6 SGB II) und des Sozialamts (§ 70 SGB XII) entscheidet der Träger im Einzelfall über Kostenübernahme und Abrechnungsweg; dort unterstützen wir Sie beim Antrag.
Ist AmiVio ein Pflegedienst?
Nein. AmiVio ist kein Pflegedienst und erbringt keine häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V, also keine Wundversorgung, Medikamentengabe oder Behandlungspflege. Wir übernehmen Haushaltshilfe, Betreuung und Alltagsunterstützung und ergänzen damit die Arbeit von Pflegediensten. Beides lässt sich parallel nutzen und getrennt abrechnen.
Welche Leistungen umfasst die Alltagshilfe genau?
Haushalt & Reinigung, Einkaufsservice, Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen, Kochen & Wäsche sowie Bürokratiehilfe beim Ausfüllen von Anträgen.
Unterstützen Sie auch bei Schwangerschaft?
Ja. Wenn Sie wegen Beschwerden oder nach der Entbindung den Haushalt nicht allein führen können, sieht § 24h SGB V eine Haushaltshilfe der Krankenkasse vor; mit einem Kind unter 12 Jahren im Haushalt kommt zusätzlich § 38 SGB V infrage. Über die Kostenübernahme entscheidet Ihre Krankenkasse im Einzelfall, wir unterstützen Sie beim Antrag.
Gibt es eine Mindeststundenzahl pro Woche?
Nein. Manche wünschen ein bis zwei Stunden pro Woche, andere tägliche Hilfe. Wir finden gemeinsam eine flexible Lösung, feste Mindeststunden gibt es bei uns nicht.
Wie schnell kann die Unterstützung beginnen?
Meist innerhalb weniger Tage. Nach einem kurzen Erstgespräch stimmen wir Umfang und Termine ab und starten zeitnah, auch kurzfristig, etwa nach einer Klinikentlassung.
Bekomme ich immer dieselbe Person?
Wo möglich, setzen wir feste Bezugspersonen ein. So entsteht Vertrauen und Ihre Helferin kennt Ihre Wünsche.
In welchen Orten sind Sie tätig?
In der gesamten StädteRegion Aachen, u. a. Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen.