Mit Pflegegrad: AmiVio ist nach
§ 45a SGB XI (AnFöVO NRW) anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, den Entlastungsbetrag von
131 € pro Monat ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI), ab Pflegegrad 2 zusätzlich den Umwandlungsanspruch mit 318 € bis 920 € im Monat (§ 45a Abs. 4 SGB XI) und die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI). Sie zahlen nichts vor.
Ohne Pflegegrad: Bei Krankheit oder nach dem Krankenhaus kommt die
Haushaltshilfe über die Krankenkasse nach
§ 38 SGB V infrage, bei Schwangerschaft und Entbindung
§ 24h SGB V. Darüber entscheidet Ihre Krankenkasse im Einzelfall;
wir unterstützen Sie beim Antrag. Gern helfen wir auch als Selbstzahler, Preise nennen wir Ihnen auf Anfrage. Privatleistungen sind nach
§ 35a EStG zu 20 % der Arbeitskosten absetzbar (höchstens 4.000 € im Jahr).