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Kinderbegleitung und Familienentlastung in der StädteRegion Aachen
Leistung · StädteRegion Aachen

Kinderbegleitung & Familienentlastung in der StädteRegion Aachen

Kinderbegleitung und Familienentlastung in der StädteRegion Aachen: Jeder Mensch verdient Teilhabe und Begleitung auf Augenhöhe. AmiVio unterstützt Kinder und Menschen mit Beeinträchtigung einfühlsam und verlässlich im häuslichen Alltag, in der Freizeit und bei Terminen.

Teilhabe und Begleitung auf Augenhöhe

Unterstützung, die sich an den Stärken und Bedürfnissen des Menschen orientiert. AmiVio begleitet geduldig, schafft Vertrauen und ermöglicht Teilhabe im Alltag, in enger Abstimmung mit der Familie.

  • Begleitung im häuslichen Alltag und zu Terminen
  • Unterstützung bei Aktivitäten und Freizeit
  • Entlastung der Familie im Haushalt
  • Verlässliche Bezugspersonen, wo immer möglich

Was AmiVio nicht anbietet

Damit klar ist, worauf Sie sich verlassen können: Schulbegleitung und Leistungen der Eingliederungshilfe gehören nicht zum Angebot von AmiVio. Für diese Bereiche sind andere Träger zuständig, Ansprechpartner sind das zuständige Sozial- oder Jugendamt. Ebenso ist AmiVio kein Pflegedienst und erbringt keine häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V. Wir ergänzen die Arbeit von Pflegediensten, Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten.

Für wen geeignet

Diese Unterstützung passt zu Ihnen, wenn …

1

ein Kind oder Angehöriger mit Beeinträchtigung Begleitung im Alltag braucht.

2

Sie einfühlsame, geduldige Unterstützung suchen.

3

Sie verlässliche Begleitung zu Terminen oder Aktivitäten wünschen.

4

die Familie Entlastung im Alltag und im Haushalt braucht.

Drei Bereiche · ein Anbieter

Was die Kinderbegleitung konkret umfasst

Drei Bereiche, die zusammen Teilhabe und Entlastung ermöglichen: Freizeitbegleitung, Begleitung zu Terminen und Alltagsunterstützung zu Hause, immer in Abstimmung mit den Eltern.

Bereich 1

Freizeitbegleitung

Sportverein, Schwimmbad, Spielplatz oder einfach raus an die frische Luft. Begleitung, die Teilhabe an Freizeit möglich macht.

  • Begleitung in Sportverein, Schwimmbad, Musikschule
  • Spielplatz, Park oder Natur, je nach Wetter und Lust
  • Geburtstage, Kindergruppen, Ferienaktionen
  • Auch Einzelsituationen, in denen die Gruppe überfordert
Eine Bezugsperson geht mit einem Kind auf den Spielplatz und begleitet es beim Spielen.
Eine Bezugsperson begleitet ein Kind zu einem Therapietermin und wartet gemeinsam mit ihm.
Bereich 2

Begleitung zu Terminen

Zur Therapie, zum Arzt oder zur Behörde: verlässliche Begleitung hin und zurück, auf Wunsch mit Vor- und Nachbereitungsgespräch.

  • Begleitung zu Ergo-, Logo- und Physiotherapie
  • Arzt- und Facharzttermine, inklusive Wartezeit
  • Behördengänge gemeinsam mit den Eltern
  • Sichere Hin- und Rückwege, auch mit dem Fahrzeug
Bereich 3

Alltagsunterstützung zu Hause

Morgens fertig machen, nachmittags Struktur finden, abends zur Ruhe kommen. Verlässliche Begleitung durch den Tag, plus Entlastung der Familie im Haushalt.

  • Morgens: Aufstehen, Anziehen, Frühstück
  • Nachmittags: Struktur, Freizeit, Rückzug
  • Abends: Abendessen, Abendritual, zur Ruhe kommen
  • Entlastung der Eltern im Haushalt und bei Erledigungen
Eine Bezugsperson hilft einem Kind oder Jugendlichen bei alltäglichen Aufgaben wie Anziehen oder Aufräumen.
Finanzierung & Kostenträger

Liegt ein Pflegegrad vor, ist AmiVio nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der AnFöVO NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab: Entlastungsbetrag 131 € monatlich ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI), ab Pflegegrad 2 zusätzlich Umwandlungsanspruch bis 40 % der Pflegesachleistung (§ 45a Abs. 4 SGB XI) und Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI). Ist ein Kind unter 12 Jahren zu versorgen und die haushaltsführende Person erkrankt, kommt die Haushaltshilfe der Krankenkasse nach § 38 SGB V infrage; darüber entscheidet Ihre Kasse im Einzelfall und wir unterstützen Sie beim Antrag. Ohne diese Wege als Privatleistung, nach § 35a EStG mit 20 % der Arbeitskosten absetzbar. (Stand: 07/2025, bitte aktuellen Rechtsstand prüfen.)

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Was umfasst die Kinder- und Familienbegleitung?
Begleitung und Unterstützung für Kinder und Menschen mit Beeinträchtigung im Alltag, in der Freizeit und bei Terminen außer Haus, dazu Entlastung der Familie im Haushalt. Einfühlsam, geduldig und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt, immer in enger Abstimmung mit den Eltern.
Ist auch Begleitung zu Terminen oder Aktivitäten möglich?
Ja. AmiVio begleitet zu Arzt- und Therapieterminen, zu Freizeitangeboten, in den Sportverein oder zu kulturellen Veranstaltungen, immer in Absprache mit der Familie und auf Wunsch mit Vorbereitungs- und Nachbereitungsgesprächen.
Welche Qualifikationen haben die Mitarbeitenden?
Das Team ist erfahren in der einfühlsamen Begleitung von Kindern und Erwachsenen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen. Interne Schulungen zu Deeskalation, Autismus-Spektrum und traumasensiblem Handeln sind Standard.
Wie wird die Begleitung finanziert?
Liegt ein Pflegegrad vor, rechnet AmiVio als nach § 45a SGB XI (AnFöVO NRW) anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag direkt mit der Pflegekasse ab: den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI), ab Pflegegrad 2 zusätzlich den Umwandlungsanspruch von bis zu 40 % der Pflegesachleistung (§ 45a Abs. 4 SGB XI) und die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI). Ist ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt zu versorgen und die haushaltsführende Person erkrankt, kommt die Haushaltshilfe der Krankenkasse nach § 38 SGB V infrage; darüber entscheidet die Kasse im Einzelfall und wir unterstützen Sie beim Antrag. Ohne diese Wege als Privatleistung, nach § 35a EStG mit 20 % der Arbeitskosten absetzbar.
Bietet AmiVio auch Schulbegleitung an?
Nein. Schulbegleitung und Leistungen der Eingliederungshilfe gehören derzeit nicht zum Angebot von AmiVio. Für diese Bereiche sind andere Träger zuständig; wenden Sie sich dazu an das zuständige Sozial- oder Jugendamt. Wir begleiten Kinder im häuslichen Alltag, in der Freizeit und zu Terminen.
Ist AmiVio ein Pflegedienst?
Nein. AmiVio ist kein Pflegedienst und erbringt keine häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V. Wir übernehmen Begleitung, Betreuung und Alltagsunterstützung und ergänzen damit die Arbeit von Pflegediensten und Therapeutinnen und Therapeuten.
In 5 Schritten

So läuft's ab

Von der ersten Anfrage bis zur Betreuung. Transparent und auf Ihren Bedarf abgestimmt.

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Planung & Start

Die Termine werden abgestimmt, der Start erfolgt wie vereinbart.

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Klare Absprachen von Anfang an. Anpassungen sind jederzeit möglich.

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