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AmiVio-Mitarbeiter begleitet eine Seniorin nach dem Krankenhausaufenthalt nach Hause in der StädteRegion Aachen
Leistung · StädteRegion Aachen

Nach dem Krankenhaus sicher nach Hause

Nach dem Krankenhaus sicher nach Hause: Die ersten Tage nach einem Klinikaufenthalt sind entscheidend. AmiVio übernimmt Haushalt, Einkäufe und Begleitung in der Genesung, in der StädteRegion Aachen und im Kreis Düren.

Ankommen, durchatmen, gesund werden

Nach der Entlassung warten oft Aufgaben, die in der Genesung schwerfallen. AmiVio überbrückt diese Zeit, verlässlich und so lange wie nötig.

  • Haushalt: Reinigung, Wäsche, Ordnung
  • Versorgung: Einkäufe, Medikamente aus der Apotheke
  • Begleitung: zu Nachsorge-, Arzt- und Therapieterminen
  • Organisation: Hilfe bei Anträgen und Schriftverkehr

Am besten schon vor der Entlassung planen

Melden Sie sich frühzeitig, idealerweise noch während des Klinikaufenthalts. Dann steht die Unterstützung ab dem ersten Tag zu Hause bereit. Bei längerem Bedarf folgt nahtlos eine reguläre Haushaltshilfe.

Für wen geeignet

Diese Unterstützung passt zu Ihnen, wenn …

1

Sie nach einer OP oder Behandlung noch geschwächt sind.

2

Sie zu Hause vorübergehend Unterstützung im Haushalt brauchen.

3

Sie Begleitung zu Nachsorgeterminen wünschen.

4

Angehörige eine verlässliche Übergangslösung organisieren möchten.

Drei Bereiche · ein Anbieter

Was die Entlastung konkret umfasst

Drei Bereiche, die zusammen den Übergang vom Krankenhaus nach Hause abdecken: Vorbereitung vor der Entlassung, Begleitung am Entlassungstag und Versorgung in den ersten Tagen.

Bereich 1

Vorbereitung vor der Entlassung

Noch in der Klinik kümmert sich AmiVio um die Formalitäten, organisiert die Versorgung zu Hause und stimmt sich mit dem Sozialdienst der Klinik ab.

  • Erstgespräch mit dem Sozialdienst der Klinik
  • Antrag bei der Krankenkasse vorbereiten und einreichen
  • Entlassungsbericht und Medikation sichern
  • Versorgung zu Hause planen, Einkäufe vorab
AmiVio-Mitarbeiterin bespricht mit einer Seniorin am Küchentisch die Vorbereitung der Entlassung.
Eine Seniorin wird von einer AmiVio-Mitarbeiterin aus dem Krankenhaus begleitet.
Bereich 2

Begleitung am Entlassungstag

Abholung aus der Klinik, sicherer Transport nach Hause, erstes Ankommen. Alles bereit: Medikamente, frische Wäsche, warmes Essen auf Wunsch.

  • Abholung aus dem Krankenhaus, sicherer Transport
  • Begleitung nach Hause, erstes Ankommen ohne Stress
  • Kontrolle der Medikation, Erklärung der Einnahme
  • Übergabe an Angehörige oder direkt an die Bezugsperson
Bereich 3

Erste Tage zu Hause

Haushalt, Einkauf, Wäsche, Kochen und Begleitung zu Nachsorgeterminen. Solange wie nötig, typisch die ersten 1 bis 4 Wochen nach der Entlassung.

  • Haushalt: Reinigung, Wäsche, Kochen, Ordnung
  • Einkäufe, Apothekengänge, Rezepte einlösen
  • Begleitung zu Nachsorge-, Reha- und Arztterminen
  • Bei Bedarf nahtloser Übergang in reguläre Haushaltshilfe
Eine Seniorin wird zu Hause von einer AmiVio-Mitarbeiterin versorgt.
Finanzierung & Kostenträger

Nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V übernehmen. Gesetzlich vorgesehen ist das mit einem Kind unter 12 Jahren im Haushalt; ohne Kind übernehmen viele Kassen die Kosten als Satzungsleistung (§ 38 Abs. 2 i. V. m. § 11 Abs. 6 SGB V). Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall ist die Berufsgenossenschaft zuständig (§ 42 SGB VII i. V. m. § 74 SGB IX). Über die Kostenübernahme entscheidet der Träger im Einzelfall, wir unterstützen Sie beim Antrag. Mit Pflegegrad rechnen wir als nach § 45a SGB XI (AnFöVO NRW) anerkanntes Angebot den Entlastungsbetrag (131 €/Monat, § 45b SGB XI), den Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI) und die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) direkt mit der Pflegekasse ab. (Stand: 07/2025, bitte aktuellen Rechtsstand prüfen.)

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Zahlt die Krankenkasse die Hilfe nach dem Krankenhaus?
Möglich ist es. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V übernehmen, wenn kein Haushaltsangehöriger den Haushalt führen kann. Gesetzlich vorgesehen ist das mit einem Kind unter 12 Jahren im Haushalt; ohne Kind übernehmen viele Kassen die Kosten als Satzungsleistung (§ 38 Abs. 2 i. V. m. § 11 Abs. 6 SGB V). Über die Kostenübernahme entscheidet Ihre Krankenkasse im Einzelfall, wir unterstützen Sie beim Antrag. Mit Pflegegrad rechnet AmiVio als nach § 45a SGB XI anerkanntes Angebot den Entlastungsbetrag (131 €/Monat, § 45b SGB XI), den Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI) und die Verhinderungspflege bis 3.539 €/Jahr (§ 39 SGB XI) direkt mit der Pflegekasse ab. (Stand: 07/2025, bitte aktuellen Rechtsstand prüfen.)
Wie schnell ist Unterstützung nach der Entlassung möglich?
Sehr kurzfristig, idealerweise innerhalb von 24 Stunden nach Entlassung. Wenn Sie sich schon während des Klinikaufenthalts bei uns melden, organisieren wir die Unterstützung vorab, sodass am Tag der Entlassung alles bereitsteht.
Was wird in der Genesungszeit übernommen?
Haushalt (Reinigung, Wäsche, Kochen), Einkäufe, Medikamente aus der Apotheke, Begleitung zu Nachsorge- und Rehaterminen sowie Hilfe bei Anträgen und Schriftverkehr. So bleibt Zeit für die Erholung, ohne dass die Versorgung im Haushalt leidet.
Hilft AmiVio auch beim Antrag?
Ja. Wir erklären, welche Unterlagen die Krankenkasse benötigt (Entlassungsbericht, ärztliche Bescheinigung, Antrag), und füllen die Formulare gemeinsam mit Ihnen aus. Wir unterstützen Sie beim Antrag bei Ihrer Krankenkasse; über die Kostenübernahme entscheidet die Kasse im Einzelfall. War es ein Arbeits- oder Wegeunfall, ist die Berufsgenossenschaft zuständig (§ 42 SGB VII i. V. m. § 74 SGB IX). Leistungen der Pflegekasse rechnen wir dagegen direkt ab.
Was, wenn der Klinikaufenthalt kürzer war?
Auch dann gibt es Optionen, etwa bei ärztlicher Verordnung einer Haushaltshilfe oder mit Pflegegrad über Entlastungsbetrag (131 €/Monat, § 45b SGB XI), Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI) und Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI). Diese Leistungen rechnet AmiVio direkt mit der Pflegekasse ab. Wir prüfen kostenlos, welcher Weg für Sie passt.
Ersetzt AmiVio einen Pflegedienst?
Nein. AmiVio ist kein Pflegedienst und erbringt keine häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V, also keine Wundversorgung, Medikamentengabe oder Behandlungspflege. Wir übernehmen Haushalt, Einkäufe und Begleitung und ergänzen damit den Pflegedienst, der die medizinische Versorgung übernimmt.
In 5 Schritten

So läuft's ab

Von der ersten Anfrage bis zur Betreuung. Transparent und auf Ihren Bedarf abgestimmt.

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Per Telefon, Formular oder E-Mail.

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Im kurzen Gespräch werden Ort, Bedarf, Häufigkeit und Starttermin geklärt.

Erstgespräch

Ein persönliches, kostenloses Gespräch, auf Wunsch zu Hause.

Planung & Start

Die Termine werden abgestimmt, der Start erfolgt wie vereinbart.

Flexibel bleiben

Klare Absprachen von Anfang an. Anpassungen sind jederzeit möglich.

Kostenlos & unverbindlich

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Beantworten Sie ein paar kurze Fragen, AmiVio meldet sich persönlich mit einem passenden Angebot.

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