Haushaltshilfe in der Schwangerschaft – Aachen & StädteRegion
Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und nach der Geburt in der StädteRegion Aachen: Wenn die Schwangerschaft den Alltag schwer macht, ist Schonung wichtig. AmiVio übernimmt Haushalt und Erledigungen, die Krankenkasse zahlt nach § 38 SGB V oft mit.
Sie wegen Beschwerden oder ärztlicher Empfehlung den Haushalt nicht führen können.
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Sie sich nach einer Risikoschwangerschaft schonen müssen.
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Sie nach der Entbindung Unterstützung brauchen, besonders mit Kind im Haushalt.
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Sie Begleitung zu Vorsorge- und Arztterminen wünschen.
Drei Bereiche · ein Anbieter
Was die Haushaltshilfe konkret umfasst
Drei Phasen, die zusammen den Übergang von der Schwangerschaft über die Geburt bis ins Wochenbett abdecken.
Bereich 1
Während der Schwangerschaft
Schonung und Entlastung, wenn Beschwerden, ärztliche Empfehlung oder eine Risikoschwangerschaft den Alltag schwer machen.
Haushalt: Reinigung, Wäsche, Kochen, Ordnung
Einkäufe und schwere Erledigungen
Begleitung zu Vorsorge- und Facharztterminen
Mit ärztlicher Bescheinigung: Krankenkasse zahlt nach § 38 SGB V
Bereich 2
Klinikentbindung & erste Tage
Wenn die Mutter aus der Klinik kommt, ist alles vorbereitet: frische Wäsche, Kühlschrank voll, Kinderzimmer startklar.
Vorbereitung der Wohnung vor der Entbindung
Abholung und Versorgung in den ersten Tagen
Stillunterstützung, Baby-Pflege, Erholung für die Mutter
Übergang in die Wochenbett-Betreuung
Bereich 3
Wochenbett & Babyzeit
Nach Kaiserschnitt, bei Komplikationen im Wochenbett oder wenn ein Kind im Haushalt versorgt werden muss. Häufig 4 bis 6 Wochen möglich.
Haushalt weiter übernehmen, damit Mutter und Kind Ruhe haben
Wäsche, Kochen, Einkäufe, Botengänge
Betreuung der Geschwisterkinder: Kita, Schule, Mittagessen, Spielen
Begleitung zu Nachsorgeterminen und Hebammen-Terminen
Auf Wunsch auch nachts oder stundenweise
In 5 Schritten
So läuft's ab
Von der ersten Anfrage bis zur Betreuung. Transparent und auf Ihren Bedarf abgestimmt.
Anfrage stellen
Per Telefon, Formular oder E-Mail.
Bedarf klären
Im kurzen Gespräch werden Ort, Bedarf, Häufigkeit und Starttermin geklärt.
Erstgespräch
Ein persönliches, kostenloses Gespräch, auf Wunsch zu Hause.
Planung & Start
Die Termine werden abgestimmt, der Start erfolgt wie vereinbart.
Flexibel bleiben
Klare Absprachen von Anfang an. Anpassungen sind jederzeit möglich.
Kostenlos & unverbindlich
Passende Hilfe finden
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen, AmiVio meldet sich persönlich mit einem passenden Angebot.
Kostenlos & unverbindlich · ca. 1 Minute
Schritt 1 von 8
Vielen Dank!
Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen — wir melden uns zeitnah bei Ihnen. Für Dringendes rufen Sie uns gern direkt an: 0241 9570 4333.
Haushaltshilfe bei Schwangerschaft
In der Schwangerschaft ist körperliche Schonung wichtig. AmiVio übernimmt Haushalt, Einkäufe und schwere Erledigungen, damit zu Hause nichts liegen bleibt.
Haushaltsführung: Reinigung, Wäsche, Ordnung
Einkäufe und schwere Erledigungen
Begleitung zu Vorsorge- und Arztterminen
Haushaltshilfe nach der Geburt
Auch nach der Geburt haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe, etwa nach einem Kaiserschnitt, bei Komplikationen im Wochenbett oder wenn ein Kind im Haushalt versorgt werden muss. AmiVio übernimmt Haushalt und Erledigungen, damit Zeit für Erholung und das Kind bleibt, häufig sind 4 bis 6 Wochen möglich.
Geschwisterkinder mitversorgt
Wenn schon ein Kind im Haushalt lebt, hört die Belastung nicht beim Haushalt auf. Kita-Weg, Mittagessen, Hausaufgaben und Beschäftigung laufen weiter, während Sie sich schonen sollen. AmiVio übernimmt diesen Teil des Alltags mit, damit die älteren Geschwister nicht zu kurz kommen.
Kita & Schule
Bringen und Abholen, damit der gewohnte Rhythmus bleibt.
Mahlzeiten
Frühstück, Mittagessen und Snacks für die ganze Familie.
Spielen & Hausaufgaben
Beschäftigung und ein offenes Ohr, wenn die Eltern Ruhe brauchen.
Feste Bezugsperson
Möglichst dieselbe Kraft, damit Kinder Vertrauen fassen.
Haushaltshilfe beantragen: Schritt für Schritt
Der Antrag bei der Krankenkasse wirkt oft kompliziert, ist er aber nicht. Vier Schritte reichen, und AmiVio begleitet Sie durch jeden davon.
Ärztliche Bescheinigung einholen
Frauenärztin, Hausarzt oder Hebamme bescheinigen, dass Sie den Haushalt aus medizinischen Gründen nicht führen können. Je konkreter die Diagnose, desto reibungsloser läuft die Bewilligung.
Antrag bei der Krankenkasse stellen
Formular der Krankenkasse ausfüllen und zusammen mit der Bescheinigung einreichen, per Post, App oder Online-Portal.
Wichtig: Stellen Sie den Antrag vor dem Start der Hilfe. Über rückwirkende Anträge entscheidet die Kasse im Einzelfall.
Bewilligung abwarten
Die Bearbeitung dauert meist 3 bis 7 Werktage. Bei akutem Bedarf hilft ein kurzer Anruf bei der Krankenkasse, das beschleunigt den Vorgang oft spürbar.
Haushaltshilfe starten
Nach der Bewilligung übernimmt AmiVio die Einsätze wie abgesprochen. Die Abrechnung läuft direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie
Am besten alles zusammen einreichen, das spart Rückfragen und Zeit.
Ärztliche Bescheinigung mit Diagnose (Muster 56 oder vergleichbar)
Antragsformular Ihrer Krankenkasse
Versichertennummer oder Versichertenkarte
Angabe, wer sonst im Haushalt lebt
Mutterpass (falls die Kasse ihn anfordert)
Gewünschter Zeitraum und Stundenumfang
AmiVio erklärt verständlich, welche Unterlagen nötig sind, füllt die Formulare gemeinsam mit Ihnen aus und begleitet den Schriftwechsel, auch bei einem Widerspruch. Mehr zu Ansprüchen und Finanzierung im Förderkompass.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Übernimmt die Krankenkasse die Haushaltshilfe in der Schwangerschaft?+
Möglich ist es. Für Schwangerschaft und Entbindung sieht § 24h SGB V eine Haushaltshilfe der Krankenkasse vor, wenn die Haushaltsführung wegen Beschwerden, ärztlicher Empfehlung oder einer Risikoschwangerschaft nicht mehr selbst möglich ist. Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Bescheinigung. Über die Kostenübernahme und die Dauer entscheidet Ihre Krankenkasse im Einzelfall; typisch sind 2 bis 8 Wochen. Wir unterstützen Sie beim Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
Geht das auch nach der Entbindung?+
Ja, § 24h SGB V umfasst ausdrücklich auch die Entbindung, etwa nach Kaiserschnitt oder bei Komplikationen im Wochenbett. Ist ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt zu versorgen, kommt zusätzlich die Haushaltshilfe bei Krankheit nach § 38 SGB V infrage. Umfang und Dauer legt Ihre Krankenkasse fest, häufig sind 4 bis 6 Wochen möglich. Wir unterstützen Sie beim Antrag.
Wobei genau wird geholfen?+
Bei der Haushaltsführung (Reinigung, Wäsche, Ordnung), bei schweren Erledigungen, beim Wocheneinkauf und bei der Begleitung zu Vorsorge- und Arztterminen. So bleibt Zeit für Schonung und das Kind.
Wie wird der Antrag gestellt?+
Nötig sind eine ärztliche Bescheinigung (Muster 56 oder vergleichbar) und ein kurzer Antrag bei der Krankenkasse. Die Bearbeitung dauert meist 3 bis 7 Werktage. Wir unterstützen Sie beim Antrag bei Ihrer Krankenkasse: wir erklären verständlich, welche Unterlagen gebraucht werden, füllen die Formulare gemeinsam mit Ihnen aus und begleiten den Schriftwechsel. Über die Kostenübernahme entscheidet Ihre Krankenkasse.
Ist auch Hilfe ohne ärztliche Bescheinigung möglich?+
Ja, als Privatleistung. Dann tragen Sie die Kosten selbst, können diese aber als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG mit 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld absetzen (max. 4.000 € pro Jahr, Stand 07/2025).
Kann mein Partner die Haushaltshilfe übernehmen?+
Das prüft die Krankenkasse. Der Anspruch nach § 24h SGB V setzt voraus, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Ist Ihr Partner berufstätig und kann nicht freigestellt werden, im Schichtdienst, selbst erkrankt oder auswärts tätig, sollten Sie das im Antrag ausdrücklich schildern. Das ist der häufigste Grund für eine Ablehnung und lässt sich mit einer guten Begründung meist ausräumen.
Was tun, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?+
Sie können innerhalb eines Monats nach dem Bescheid kostenfrei Widerspruch einlegen. Sinnvoll sind eine ergänzende ärztliche Stellungnahme mit konkreter Diagnose und eine Begründung, warum niemand sonst im Haushalt einspringen kann. Viele Ablehnungen werden im Widerspruchsverfahren korrigiert. Wir unterstützen Sie dabei und sortieren gemeinsam mit Ihnen die Unterlagen.
Ist AmiVio eine Hebamme oder ein Pflegedienst?+
Nein. AmiVio ist kein Pflegedienst und erbringt keine häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V und keine Hebammenleistungen. Wir übernehmen Haushalt, Einkauf und Begleitung und ergänzen damit die Betreuung durch Hebamme, Ärztin oder Arzt und Pflegedienst.
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