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Haushaltshilfe für Schwangere über § 38 SGB V in der StädteRegion Aachen
Leistung · StädteRegion Aachen

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft – Aachen & StädteRegion

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und nach der Geburt in der StädteRegion Aachen: Wenn die Schwangerschaft den Alltag schwer macht, ist Schonung wichtig. AmiVio übernimmt Haushalt und Erledigungen, die Krankenkasse zahlt nach § 38 SGB V oft mit.

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft

In der Schwangerschaft ist körperliche Schonung wichtig. AmiVio übernimmt Haushalt, Einkäufe und schwere Erledigungen, damit zu Hause nichts liegen bleibt.

  • Haushaltsführung: Reinigung, Wäsche, Ordnung
  • Einkäufe und schwere Erledigungen
  • Begleitung zu Vorsorge- und Arztterminen

Haushaltshilfe nach der Geburt

Auch nach der Geburt haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe, etwa nach einem Kaiserschnitt, bei Komplikationen im Wochenbett oder wenn ein Kind im Haushalt versorgt werden muss. AmiVio übernimmt Haushalt und Erledigungen, damit Zeit für Erholung und das Kind bleibt, häufig sind 4 bis 6 Wochen möglich.

Hilfe beim Papierkram

Der Antrag bei der Krankenkasse wirkt oft kompliziert, ist er aber nicht. AmiVio erklärt verständlich, welche Unterlagen nötig sind, und begleitet durch den Ablauf. Mehr zu Ansprüchen und Finanzierung im Förderkompass.

Für wen geeignet

Diese Unterstützung passt zu Ihnen, wenn …

1

Sie wegen Beschwerden oder ärztlicher Empfehlung den Haushalt nicht führen können.

2

Sie sich nach einer Risikoschwangerschaft schonen müssen.

3

Sie nach der Entbindung Unterstützung brauchen, besonders mit Kind im Haushalt.

4

Sie Begleitung zu Vorsorge- und Arztterminen wünschen.

Drei Bereiche · ein Anbieter

Was die Haushaltshilfe konkret umfasst

Drei Phasen, die zusammen den Übergang von der Schwangerschaft über die Geburt bis ins Wochenbett abdecken.

Bereich 1

Während der Schwangerschaft

Schonung und Entlastung, wenn Beschwerden, ärztliche Empfehlung oder eine Risikoschwangerschaft den Alltag schwer machen.

  • Haushalt: Reinigung, Wäsche, Kochen, Ordnung
  • Einkäufe und schwere Erledigungen
  • Begleitung zu Vorsorge- und Facharztterminen
  • Mit ärztlicher Bescheinigung: Krankenkasse zahlt nach § 38 SGB V
Schwangere Frau ruht sich aus, während im Hintergrund der Haushalt von einer AmiVio-Mitarbeiterin erledigt wird.
Neugeborenes und Mutter werden zu Hause von einer AmiVio-Mitarbeiterin begrüßt.
Bereich 2

Klinikentbindung & erste Tage

Wenn die Mutter aus der Klinik kommt, ist alles vorbereitet: frische Wäsche, Kühlschrank voll, Kinderzimmer startklar.

  • Vorbereitung der Wohnung vor der Entbindung
  • Abholung und Versorgung in den ersten Tagen
  • Stillunterstützung, Baby-Pflege, Erholung für die Mutter
  • Übergang in die Wochenbett-Betreuung
Bereich 3

Wochenbett & Babyzeit

Nach Kaiserschnitt, bei Komplikationen im Wochenbett oder wenn ein Kind im Haushalt versorgt werden muss. Häufig 4 bis 6 Wochen möglich.

  • Haushalt weiter übernehmen, damit Mutter und Kind Ruhe haben
  • Wäsche, Kochen, Einkäufe, Botengänge
  • Begleitung zu Nachsorgeterminen und Hebammen-Terminen
  • Auf Wunsch auch nachts oder stundenweise
Junge Mutter mit Baby, entspannt in den eigenen vier Wänden, weil AmiVio den Haushalt übernimmt.
Finanzierung & Kostenträger

Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Krankenkasse die Haushaltshilfe nach § 24h SGB V (Schwangerschaft und Entbindung) übernehmen, in der Regel mit ärztlicher Bescheinigung. Mit einem Kind unter 12 Jahren im Haushalt kommt zusätzlich § 38 SGB V infrage, ohne Kind übernehmen viele Kassen die Kosten als Satzungsleistung (§ 38 Abs. 2 i. V. m. § 11 Abs. 6 SGB V). Über die Kostenübernahme entscheidet Ihre Krankenkasse im Einzelfall, wir unterstützen Sie beim Antrag. Privat gezahlte Leistungen sind nach § 35a EStG mit 20 % der Arbeitskosten absetzbar. (Stand: 07/2025, bitte aktuellen Rechtsstand und Konditionen der Kasse prüfen.)

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Übernimmt die Krankenkasse die Haushaltshilfe in der Schwangerschaft?
Möglich ist es. Für Schwangerschaft und Entbindung sieht § 24h SGB V eine Haushaltshilfe der Krankenkasse vor, wenn die Haushaltsführung wegen Beschwerden, ärztlicher Empfehlung oder einer Risikoschwangerschaft nicht mehr selbst möglich ist. Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Bescheinigung. Über die Kostenübernahme und die Dauer entscheidet Ihre Krankenkasse im Einzelfall; typisch sind 2 bis 8 Wochen. Wir unterstützen Sie beim Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
Geht das auch nach der Entbindung?
Ja, § 24h SGB V umfasst ausdrücklich auch die Entbindung, etwa nach Kaiserschnitt oder bei Komplikationen im Wochenbett. Ist ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt zu versorgen, kommt zusätzlich die Haushaltshilfe bei Krankheit nach § 38 SGB V infrage. Umfang und Dauer legt Ihre Krankenkasse fest, häufig sind 4 bis 6 Wochen möglich. Wir unterstützen Sie beim Antrag.
Wobei genau wird geholfen?
Bei der Haushaltsführung (Reinigung, Wäsche, Ordnung), bei schweren Erledigungen, beim Wocheneinkauf und bei der Begleitung zu Vorsorge- und Arztterminen. So bleibt Zeit für Schonung und das Kind.
Wie wird der Antrag gestellt?
Nötig sind eine ärztliche Bescheinigung (Muster 56 oder vergleichbar) und ein kurzer Antrag bei der Krankenkasse. Die Bearbeitung dauert meist 3 bis 7 Werktage. Wir unterstützen Sie beim Antrag bei Ihrer Krankenkasse: wir erklären verständlich, welche Unterlagen gebraucht werden, füllen die Formulare gemeinsam mit Ihnen aus und begleiten den Schriftwechsel. Über die Kostenübernahme entscheidet Ihre Krankenkasse.
Ist auch Hilfe ohne ärztliche Bescheinigung möglich?
Ja, als Privatleistung. Dann tragen Sie die Kosten selbst, können diese aber als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG mit 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld absetzen (max. 4.000 € pro Jahr, Stand 07/2025).
Ist AmiVio eine Hebamme oder ein Pflegedienst?
Nein. AmiVio ist kein Pflegedienst und erbringt keine häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V und keine Hebammenleistungen. Wir übernehmen Haushalt, Einkauf und Begleitung und ergänzen damit die Betreuung durch Hebamme, Ärztin oder Arzt und Pflegedienst.
In 5 Schritten

So läuft's ab

Von der ersten Anfrage bis zur Betreuung. Transparent und auf Ihren Bedarf abgestimmt.

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Per Telefon, Formular oder E-Mail.

Bedarf klären

Im kurzen Gespräch werden Ort, Bedarf, Häufigkeit und Starttermin geklärt.

Erstgespräch

Ein persönliches, kostenloses Gespräch, auf Wunsch zu Hause.

Planung & Start

Die Termine werden abgestimmt, der Start erfolgt wie vereinbart.

Flexibel bleiben

Klare Absprachen von Anfang an. Anpassungen sind jederzeit möglich.

Kostenlos & unverbindlich

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