Charlottenstraße 14, 52070 Aachen Mo bis Fr, 8:00 bis 18:00 Uhr info@amivio.de
Förderkompass · StädteRegion Aachen

Entlastungsbetrag der Pflegekasse: 131 € monatlich in Aachen

131 Euro pro Monat ab Pflegegrad 1 für Unterstützung im Alltag. Der Entlastungsbetrag deckt Haushaltshilfe, Begleitung und Betreuung, ohne dass die Leistungen privat bezahlt werden müssen.

Grundlagen

131 Euro im Monat, zweckgebunden

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht jedem Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, der zu Hause versorgt wird. Der Betrag von 131 Euro pro Monat wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag verwendet. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern lassen sich innerhalb des Jahres und bis Mitte des Folgejahres nachholen.

(Stand: 01/2025. Betrag und Voraussetzungen vor Inanspruchnahme gegen den aktuellen Rechtsstand prüfen.)

Einsatz

Wofür der Entlastungsbetrag genutzt wird

  • Haushaltshilfe: Reinigung, Wäsche und Ordnung
  • Alltagsbegleitung: Spaziergänge, Gesellschaft, Begleitung zu Terminen
  • Betreuung von Menschen mit Demenz, mit Aktivierung und Sicherheit im Alltag
  • Einkauf, Besorgungen und kleine Erledigungen

Eine Übersicht aller Leistungen steht auf der Seite Leistungen. Weitere Finanzierungswege erklärt der Förderkompass.

Anerkennung & Abrechnung

AmiVio ist nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der AnFöVO NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Der Entlastungsbetrag wird deshalb direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet, ohne dass Sie in Vorleistung gehen.

Reicht der Betrag nicht aus, lassen sich ab Pflegegrad 2 zusätzlich bis zu 40 % der Pflegesachleistung in unsere Leistungen umwandeln (§ 45a Abs. 4 SGB XI), ebenso die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI mit bis zu 3.539 € im Jahr. Auch diese Wege rechnen wir direkt ab.

AmiVio ist kein Pflegedienst und erbringt keine häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V. Wir übernehmen Haushaltshilfe, Betreuung und Alltagsunterstützung und ergänzen damit die Arbeit von Pflegediensten.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Was ist der Entlastungsbetrag der Pflegekasse?
Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener Zuschuss der Pflegekasse von 131 Euro pro Monat für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben. Er wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag verwendet. (Stand: 01/2025, bitte aktuellen Rechtsstand prüfen.)
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 für alle, die zu Hause versorgt werden. Der Betrag steht zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung.
Wofür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden?
Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Betreuung. Nicht genutzte Beträge können innerhalb des Jahres und bis Mitte des Folgejahres nachgeholt werden.
Kann AmiVio den Entlastungsbetrag direkt abrechnen?
Ja. AmiVio ist nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der AnFöVO NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Der Entlastungsbetrag wird direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet, Sie gehen nicht in Vorleistung.
Was ist der Umwandlungsanspruch und wie kombiniere ich ihn?
Reichen 131 Euro im Monat nicht aus, lassen sich ab Pflegegrad 2 zusätzlich bis zu 40 % der Pflegesachleistung in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) sind kombinierbar. Wir rechnen alle drei Wege direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und sagen Ihnen vorab, welche Kombination Ihren Bedarf am besten deckt.
Ist AmiVio ein Pflegedienst?
Nein. AmiVio ist kein Pflegedienst und erbringt keine häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V. Wir übernehmen Haushaltshilfe, Betreuung und Alltagsunterstützung und ergänzen damit die Arbeit von Pflegediensten. Beides lässt sich parallel nutzen und getrennt abrechnen.

Anspruch kostenlos prüfen lassen

Beratung zum Entlastungsbetrag und zu weiteren Kostenträgern, in der StädteRegion Aachen und den Kreisen Düren, Heinsberg und Euskirchen.