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Förderkompass · StädteRegion Aachen

Entlastungsbetrag der Pflegekasse: 131 € monatlich in Aachen

131 Euro pro Monat ab Pflegegrad 1 für Unterstützung im Alltag. Der Entlastungsbetrag deckt Haushaltshilfe, Begleitung und Betreuung, ohne dass die Leistungen privat bezahlt werden müssen.

Grundlagen

131 Euro im Monat, zweckgebunden

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht jedem Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, der zu Hause versorgt wird. Der Betrag von 131 Euro pro Monat wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag verwendet. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern lassen sich innerhalb des Jahres und bis Mitte des Folgejahres nachholen.

(Stand: 01/2025. Betrag und Voraussetzungen vor Inanspruchnahme gegen den aktuellen Rechtsstand prüfen.)

Einsatz

Wofür der Entlastungsbetrag genutzt wird

  • Haushaltshilfe: Reinigung, Wäsche und Ordnung
  • Alltagsbegleitung: Spaziergänge, Gesellschaft, Begleitung zu Terminen
  • Betreuung von Menschen mit Demenz, mit Aktivierung und Sicherheit im Alltag
  • Einkauf, Besorgungen und kleine Erledigungen

Eine Übersicht aller Leistungen steht auf der Seite Leistungen. Weitere Finanzierungswege erklärt der Förderkompass.

Status der Anerkennung

Die direkte Abrechnung des Entlastungsbetrags setzt die Anerkennung als anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI voraus. Diese Anerkennung befindet sich bei AmiVio in Vorbereitung. Bis zum Abschluss merkt AmiVio den Bedarf vor und informiert über den Stand. Unabhängig davon sind die Haushaltshilfe der Krankenkasse nach § 38 SGB V und die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI bereits jetzt nutzbar.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Was ist der Entlastungsbetrag der Pflegekasse?
Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener Zuschuss der Pflegekasse von 131 Euro pro Monat für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben. Er wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag verwendet. (Stand: 01/2025, bitte aktuellen Rechtsstand prüfen.)
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 für alle, die zu Hause versorgt werden. Der Betrag steht zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung.
Wofür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden?
Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Betreuung. Nicht genutzte Beträge können innerhalb des Jahres und bis Mitte des Folgejahres nachgeholt werden.
Kann AmiVio den Entlastungsbetrag direkt abrechnen?
Die Anerkennung von AmiVio als anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI, die für die direkte Abrechnung des Entlastungsbetrags nötig ist, befindet sich in Vorbereitung. Bis dahin lässt sich der Bedarf bereits vormerken. Andere Finanzierungswege wie § 38 SGB V oder die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI sind bereits jetzt möglich.

Anspruch kostenlos prüfen lassen

Beratung zum Entlastungsbetrag und zu weiteren Kostenträgern, in der StädteRegion Aachen und Kreis Düren.