Entlastungsbetrag der Pflegekasse: 131 € monatlich in Aachen
131 Euro pro Monat ab Pflegegrad 1 für Unterstützung im Alltag. Der Entlastungsbetrag deckt Haushaltshilfe, Begleitung und Betreuung, ohne dass die Leistungen privat bezahlt werden müssen.
131 Euro im Monat, zweckgebunden
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht jedem Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, der zu Hause versorgt wird. Der Betrag von 131 Euro pro Monat wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag verwendet. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern lassen sich innerhalb des Jahres und bis Mitte des Folgejahres nachholen.
(Stand: 01/2025. Betrag und Voraussetzungen vor Inanspruchnahme gegen den aktuellen Rechtsstand prüfen.)
Wofür der Entlastungsbetrag genutzt wird
- Haushaltshilfe: Reinigung, Wäsche und Ordnung
- Alltagsbegleitung: Spaziergänge, Gesellschaft, Begleitung zu Terminen
- Betreuung von Menschen mit Demenz, mit Aktivierung und Sicherheit im Alltag
- Einkauf, Besorgungen und kleine Erledigungen
Eine Übersicht aller Leistungen steht auf der Seite Leistungen. Weitere Finanzierungswege erklärt der Förderkompass.
Die direkte Abrechnung des Entlastungsbetrags setzt die Anerkennung als anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI voraus. Diese Anerkennung befindet sich bei AmiVio in Vorbereitung. Bis zum Abschluss merkt AmiVio den Bedarf vor und informiert über den Stand. Unabhängig davon sind die Haushaltshilfe der Krankenkasse nach § 38 SGB V und die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI bereits jetzt nutzbar.
Gut zu wissen
Was ist der Entlastungsbetrag der Pflegekasse?
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Wofür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden?
Kann AmiVio den Entlastungsbetrag direkt abrechnen?
Anspruch kostenlos prüfen lassen
Beratung zum Entlastungsbetrag und zu weiteren Kostenträgern, in der StädteRegion Aachen und Kreis Düren.