Haushaltshilfe im Kreis Düren
Reinigung, Wäsche und Ordnung im Kreis Düren, regelmäßig oder als Großeinsatz, mit fester Einsatzkraft. Die Pflegekasse zahlt, wir rechnen direkt ab.
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Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen, wir melden uns zeitnah bei Ihnen. Für Dringendes rufen Sie uns gern direkt an: 0241 9570 4333.
Was die Haushaltshilfe im Kreis Düren übernimmt
- Reinigung: Staubsaugen, Wischen, Staubwischen, Bad und Küche
- Wäsche: Waschen, Aufhängen, Bügeln, Zusammenlegen, Betten beziehen
- Ordnung: Aufräumen, Müll und Altpapier, Geschirr
- Auf Wunsch: Fensterreinigung, Kühlschrank, saisonaler Grundputz
Umfang und Häufigkeit richten sich nach dem Bedarf. Eine ausführliche Beschreibung der Leistung steht auf der Seite Haushaltshilfe.
Haushaltshilfe im gesamten Kreis Düren
AmiVio versorgt Klientinnen und Klienten in folgenden Orten des Kreises Düren:
Einen Überblick über alle Leistungen im Kreis Düren gibt die Seite Kreis Düren. AmiVio ist außerdem in der StädteRegion Aachen tätig.
Kostenträger für Haushaltshilfe im Kreis Düren
Je nach Situation übernehmen verschiedene Stellen die Kosten ganz oder teilweise.
| Leistung | Rechtsgrundlage | Budget | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag der Pflegekasse (direkt abgerechnet) | § 45b SGB XI | 131 Euro im Monat | Pflegegrad 1 bis 5 |
| Umwandlungsanspruch (direkt abgerechnet) | § 45a Abs. 4 SGB XI | 318 bis 920 Euro im Monat | Pflegegrad 2 bis 5, zu Hause |
| Verhinderungspflege (direkt abgerechnet) | § 39 SGB XI | Bis 3.539 Euro im Kalenderjahr, auch stundenweise | Pflegegrad 2 bis 5 |
| Haushaltshilfe der Krankenkasse (wir helfen beim Antrag) | § 38 SGB V, § 24h SGB V | Nach Bewilligung der Krankenkasse | Krankheit, Operation, Schwangerschaft oder Entbindung |
| Steuerermäßigung für Privatleistungen | § 35a EStG | 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr | Leistungen ohne Kassenerstattung, Rechnung und Überweisung |
Die Pflegekasse übernimmt unsere Leistungen aus Ihren Budgets, wir rechnen direkt ab, Sie zahlen nichts vor. Verbindlich sind die Budgets, die Ihre Pflegekasse bestätigt, mit Ihrer Vollmacht fragen wir sie ab. Preise nennen wir Ihnen gern auf Anfrage.
Eine individuelle Einschätzung der Ansprüche ist über den Förderkompass möglich.