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Ratgeber · Pflegeversicherung

Verhinderungspflege 2026: Antrag stellen, 3.539 € nutzen und mit dem Entlastungsbetrag kombinieren

Von Pjer Alievski, AmiVio · Aktualisiert am 30.09.2026 · Lesezeit ca. 10 Minuten

Verhinderungspflege 2026 auf einen Blick

Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist die Leistung der Pflegekasse, die greift, wenn die private Pflegeperson ausfällt: wegen Urlaub, Krankheit, eines Termins oder weil eine Auszeit nötig ist. Seit dem 01.07.2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, ab Pflegegrad 2. Daneben steht der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat als eigenes Budget zur Verfügung.

Die frühere Vorpflegezeit von 6 Monaten ist entfallen. Die Leistung kann genutzt werden, sobald Pflegegrad 2 vorliegt. Neu seit 01.01.2026: Kosten müssen bis zum Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht werden. Wer den Verhinderungspflege-Antrag früh stellt und Rechnungen zeitnah einreicht, verschenkt nichts.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine von der Pflegekasse finanzierte Ersatzbetreuung, wenn die gewohnte Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen vorübergehend nicht versorgen kann. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause versorgt wird. Die Verhinderungspflege kann stundenweise oder als tageweise Vertretung genutzt werden, tageweise bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr.

Übernimmt AmiVio die Vertretung, rechnen wir die Verhinderungspflege direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts vor. Die Details zur Umsetzung in der StädteRegion Aachen und im Kreis Düren finden Sie auf unserer Seite zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Wer hat Anspruch und welche Voraussetzungen gelten?

Anspruch haben pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden. Eine Mindestdauer der bisherigen Pflege ist seit dem 01.07.2025 nicht mehr nötig. Pflegeperson kann ein Familienmitglied, ein Freund oder eine Nachbarin sein, also jede Person, die nicht erwerbsmäßig pflegt.

Wichtig bei nahen Angehörigen: Übernimmt eine Person die Ersatzpflege, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, erstattet die Pflegekasse bis zum Zweifachen des monatlichen Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrades. Nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall können zusätzlich erstattet werden, insgesamt bis zum Jahresbetrag.

Für erwerbsmäßige Ersatzpersonen, etwa einen ambulanten Pflegedienst oder ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag wie AmiVio, gilt der volle Jahresbetrag von 3.539 €, soweit er nicht schon für Kurzzeitpflege genutzt wurde.

Wie viel Verhinderungspflege steht 2026 zu?

2026 stehen bis zu 3.539 € im Kalenderjahr zur Verfügung. Der Betrag ist ein gemeinsamer Topf für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Was Sie für Kurzzeitpflege verbrauchen, fehlt bei der Verhinderungspflege und umgekehrt. Verbindlich ist, was Ihre Pflegekasse bestätigt. Mit Ihrer Vollmacht fragen wir den aktuellen Stand für Sie ab.

Beispiel 1: Vertretung durch AmiVio

  • Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 2026: 3.539 €
  • Keine Kurzzeitpflege genutzt: Der volle Betrag steht für stundenweise oder tageweise Vertretung bereit.
  • Daneben weiterhin nutzbar: Entlastungsbetrag 131 € pro Monat, zum Beispiel für regelmäßige Alltagsbegleitung.

Beispiel 2: Vertretung durch die Tochter

  • Erstattung bis zum Zweifachen des monatlichen Pflegegeldes.
  • Zusätzlich: nachgewiesene Fahrtkosten und gegebenenfalls Verdienstausfall, zusammen höchstens bis zum Jahresbetrag.

Viele Familien kombinieren beides: Angehörige übernehmen einen längeren Urlaubsblock, AmiVio springt an einzelnen Tagen oder regelmäßig stundenweise ein.

Schritt 1: Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegekasse stellen

Der Antrag auf Verhinderungspflege wird formlos bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt, also bei der Kasse, die auch das Pflegegeld zahlt. Möglich ist das per Telefon, Brief, E-Mail oder über das Versichertenportal. Viele Kassen schicken anschließend ein Formular, das Sie unterschrieben zurückgeben.

Hinweis zur Frist: Den Antrag vor der Vertretung zu stellen, ist sinnvoll, weil Sie dann Klarheit über das Budget haben. Zwingend ist es nicht: Die Verhinderungspflege kann auch nachträglich abgerechnet werden. Seit dem 01.01.2026 gilt dafür eine feste Grenze: Kosten müssen bis zum Ende des Kalenderjahres eingereicht werden, das auf die Ersatzpflege folgt. Für eine Vertretung im Jahr 2026 ist das also der 31.12.2027.

Für den Antrag genügen Name und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekasse fordert fehlende Angaben selbst an. Wenn Sie unsicher sind, ob die Verhinderungspflege für Ihre Situation passt, melden Sie sich kostenlos bei AmiVio in der StädteRegion Aachen. Wir prüfen die Voraussetzungen und helfen beim Antrag.

Schritt 2: Ersatzpflege auswählen und einsetzen

Sie können die Ersatzpflege selbst organisieren oder einen Anbieter wie AmiVio beauftragen. Drei gängige Modelle:

  1. Professionelle Vertretung durch einen ambulanten Pflegedienst oder ein Angebot zur Unterstützung im Alltag wie AmiVio. Voller Jahresbetrag, direkte Abrechnung mit der Pflegekasse, Übergabe am Anfang und Ende des Einsatzes. AmiVio übernimmt dabei Betreuung, Haushalt und Begleitung. Körperpflege und Behandlungspflege gehören nicht dazu, dafür bleibt ein Pflegedienst zuständig.
  2. Angehörige oder Bekannte übernehmen vorübergehend. Bei nahen Angehörigen gilt die Grenze des doppelten Pflegegeldes, Fahrtkosten und Verdienstausfall können zusätzlich erstattet werden.
  3. Kombination beider Modelle: Angehörige übernehmen den Haupturlaub, AmiVio springt an einzelnen Tagen ein.

Entscheidend ist, dass die pflegebedürftige Person weiterhin gut versorgt ist. Bei einer Vertretung durch AmiVio führen wir am Anfang ein kurzes Übergabegespräch, damit Gewohnheiten und Abläufe bekannt sind.

Gut zu wissen: Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter 8 Stunden am Tag wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Bei tageweiser Vertretung zahlt die Pflegekasse in dieser Zeit die Hälfte des Pflegegeldes weiter.

Schritt 3: Abrechnung mit der Pflegekasse

Beauftragen Sie AmiVio, läuft die Abrechnung direkt zwischen AmiVio und Ihrer Pflegekasse. Sie gehen nicht in Vorleistung. AmiVio ist nach § 45a SGB XI (AnFöVO NRW) als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Dauer und Tätigkeit und reichen die Abrechnung bei der Pflegekasse ein.

Organisieren Sie die Vertretung selbst, etwa durch Angehörige oder Bekannte, sammeln Sie Nachweise und Quittungen und reichen sie bei der Pflegekasse ein. Tun Sie das am besten zeitnah und spätestens bis zum Ende des Folgejahres.

Kombination mit Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch

Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch sind getrennte Budgets, die sich nebeneinander nutzen lassen. Es wird nichts „umgewidmet“: Jede Leistung wird aus ihrem eigenen Topf bezahlt, doppelt abgerechnet werden darf dieselbe Stunde nicht.

  • Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): bis 3.539 € im Jahr, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege, ab Pflegegrad 2, für die Vertretung der Pflegeperson.
  • Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 131 € im Monat ab Pflegegrad 1, für laufende Unterstützung im Alltag. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30.06. des Folgejahres übertragen werden.
  • Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI): ab Pflegegrad 2 bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistung, das sind 318 € bis 920 € im Monat.

Einen Überblick über alle Leistungen bietet der AmiVio Förderkompass.

Was, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?

Ohne Pflegegrad 2 oder höher gibt es keine Verhinderungspflege. Je nach Lebenssituation stehen andere Wege offen:

Wer ohne Pflegegrad Unterstützung braucht, kann AmiVio auch privat beauftragen. Die Arbeitskosten sind nach § 35a EStG zu 20 % steuerlich absetzbar, höchstens 4.000 € im Jahr. Preise nennen wir Ihnen gern auf Anfrage. Eine kostenlose Beratung bei AmiVio hilft, den passenden Weg zu finden.

Zusammenfassung

  • Budget 2026: bis zu 3.539 € im Jahr, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege, ab Pflegegrad 2.
  • Anspruch: ab Pflegegrad 2, Pflege zu Hause, keine Vorpflegezeit mehr.
  • Antrag: formlos bei der Pflegekasse, möglichst vor der Vertretung. Kosten bis Ende des Folgejahres einreichen.
  • Ersatzpflege: professioneller Anbieter wie AmiVio, Angehörige, Bekannte oder eine Kombination.
  • Kombination: Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag (131 € pro Monat) und Umwandlungsanspruch (ab Pflegegrad 2) sind getrennte Budgets und nebeneinander nutzbar.

AmiVio übernimmt die Verhinderungspflege in der StädteRegion Aachen und im Kreis Düren, mit direkter Abrechnung über die Pflegekasse. Sie zahlen nichts vor. Kostenlose Erstberatung oder direkt anrufen: 0241 9570 4333.

(Stand: 09/2026, Rechtsstand 2026. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse.)

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Verhinderungspflege steht 2026 zu?
Bis zu 3.539 € im Kalenderjahr ab Pflegegrad 2, als gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege. Eine Vorpflegezeit ist seit 01.07.2025 nicht mehr nötig. Übernehmen nahe Angehörige die Vertretung, erstattet die Pflegekasse bis zum Zweifachen des monatlichen Pflegegeldes, zuzüglich nachgewiesener Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat steht daneben als eigenes Budget zur Verfügung.
Wie und wann stelle ich den Antrag auf Verhinderungspflege?
Formlos bei der Pflegekasse, per Telefon, Brief, E-Mail oder Versichertenportal. Name und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person genügen. Am besten stellen Sie den Antrag vor der Vertretung, damit das Budget geklärt ist. Nachträglich geht es auch: Seit 2026 müssen Kosten bis zum Ende des Folgejahres eingereicht werden. AmiVio hilft kostenlos beim Antrag.
Kann ich Verhinderungspflege stundenweise nutzen?
Ja, etwa für einen Arzttermin der Pflegeperson oder einen freien Nachmittag. Bei einer Vertretung unter 8 Stunden am Tag wird das Pflegegeld nicht gekürzt, und die Stunden zählen nicht auf die Höchstdauer von 8 Wochen an. Abgerechnet wird aus dem Jahresbetrag von bis zu 3.539 €.
Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?
Jede Person oder Einrichtung, die die Versorgung sicherstellen kann: ambulante Pflegedienste, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie AmiVio, Angehörige, Freunde und Nachbarn. AmiVio ist kein Pflegedienst und übernimmt Betreuung, Haushalt und Begleitung, keine Körper- oder Behandlungspflege. Für nahe Angehörige gilt die Grenze des doppelten Pflegegeldes.
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag (131 € pro Monat, ab Pflegegrad 1) ist für laufende Unterstützung im Alltag, zum Beispiel stundenweise Alltagsbegleitung. Die Verhinderungspflege (bis 3.539 € pro Jahr, ab Pflegegrad 2) ist für die Vertretung der Pflegeperson. Beide Budgets lassen sich nebeneinander nutzen, dieselbe Leistung darf aber nicht doppelt abgerechnet werden. Details im AmiVio Förderkompass.
Was passiert, wenn die Verhinderungspflege nicht ausreicht?
Ist der Jahresbetrag verbraucht, bleiben der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat und ab Pflegegrad 2 der Umwandlungsanspruch für Unterstützung im Alltag. Fällt die Pflegeperson selbst krankheitsbedingt aus, kann für ihren eigenen Haushalt die Haushaltshilfe über die Krankenkasse nach § 38 SGB V infrage kommen. Privat gezahlte Leistungen sind nach § 35a EStG zu 20 % absetzbar, höchstens 4.000 € im Jahr. Eine kostenlose Beratung bei AmiVio zeigt, welche Kombination passt.

Planen Sie Urlaub, Krankheit oder eine Auszeit der Pflegeperson?

Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch und übernehmen die Vertretung in der StädteRegion Aachen und im Kreis Düren, mit direkter Abrechnung über die Pflegekasse.