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Ratgeber · Krankenkasse

Haushaltshilfe für Schwangere: § 24h SGB V Antrag und Ablauf 2026

Aktualisiert am 15.08.2026 · Lesezeit ca. 11 Minuten

Haushaltshilfe für Schwangere auf einen Blick

Werdende Mütter haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 24h SGB V, wenn sie den Haushalt wegen Schwangerschaftsbeschwerden, einer Risikoschwangerschaft oder der Entbindung nicht selbst führen können. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten zu 100 Prozent, ohne Zuzahlung, zeitlich unbegrenzt solange medizinisch notwendig. Mit ärztlicher Bescheinigung und einem Antrag bei der Krankenkasse ist die Leistung in der Regel innerhalb weniger Tage bewilligt.

In der Praxis scheitert die Haushaltshilfe selten an den Voraussetzungen, sondern an zwei einfachen Dingen: Viele Frauen wissen nicht, dass die Leistung existiert, und viele Krankenkassen weisen den Antrag mit einem Standardbescheid ab, weil das ärztliche Attest die medizinische Notwendigkeit nicht klar genug benennt. Wer den Antrag mit korrekter Begründung und der passenden Haushaltshilfe-Adressatin (AmiVio) einreicht, bekommt in aller Regel eine Bewilligung innerhalb von 3 bis 5 Werktagen.

Was bedeutet § 24h SGB V konkret?

§ 24h SGB V regelt die Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Im Unterschied zur Haushaltshilfe nach § 38 SGB V, die einen Krankenhausaufenthalt voraussetzt, greift § 24h SGB V schon bei ambulanter ärztlicher Feststellung, dass die Schwangere den Haushalt nicht führen kann. Dazu zählen:

  • Schwangerschaftsbeschwerden, die das Heben, Stehen, Bücken oder längere Stehen unmöglich machen (vor allem im letzten Trimester).
  • Risikoschwangerschaft mit ärztlich angeordneter Schonung, zum Beispiel bei vorzeitigen Wehen, Plazenta-Problemen oder Mehrlingen.
  • Stationärer Krankenhausaufenthalt während der Schwangerschaft, etwa bei vorzeitiger Entbindung oder Komplikationen.
  • Entbindung und Wochenbett, auch ambulant, wenn die Mutter sich nach der Geburt nicht um den Haushalt kümmern kann.
  • Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz, wenn der Arbeitgeber keine alternative Tätigkeit anbieten kann.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Haushaltshilfe, die den Haushalt weiterführt, also putzt, kocht, wäscht, einkauft. Auch die Betreuung älterer Geschwisterkinder im Haushalt gehört dazu, sofern diese altersbedingt nicht allein gelassen werden können.

Wer hat Anspruch und wann?

Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 24h SGB V haben alle gesetzlich versicherten Schwangeren und Wöchnerinnen, die den Haushalt aus medizinischen Gründen nicht selbst führen können und keine andere Person im Haushalt haben, die diese Aufgabe übernehmen kann. Die Voraussetzungen im Detail:

  • Medizinische Notwendigkeit: ärztliche Bescheinigung über die Art der Beschwerden oder die Diagnose (Risikoschwangerschaft, HELLP, vorzeitige Wehen, Komplikationen nach Entbindung).
  • Keine Haushaltsführung möglich: weder die Schwangere selbst noch eine im Haushalt lebende Person (Partner, ältere Kinder, Verwandte) kann den Haushalt weiterführen. Berufstätigkeit oder Pflege einer anderen Person schließt die Verfügbarkeit aus.
  • Haushalt mit Kind unter 12 Jahren: bei Schwangerschaft und Entbindung muss kein Kind im Haushalt leben, anders als bei § 38 SGB V. Die Haushaltshilfe greift also auch bei Erst-Schwangerschaften ohne weitere Kinder.

Privatversicherte Frauen haben in der Regel keinen Anspruch nach § 24h SGB V, weil § 24h nur für gesetzlich Versicherte gilt. Viele private Krankenversicherungen bieten aber im Tarif enthaltene oder gegen Aufpreis versicherbare Haushaltshilfe-Leistungen an. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen oder eine Anfrage an die PKV klärt, was konkret übernommen wird.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten einer von ihr bewilligten Haushaltshilfe, ohne Zuzahlung, ohne Selbstbehalt und ohne Begrenzung auf einen Tageshöchstsatz. Bei AmiVio als zugelassenem Haushaltshilfe-Anbieter rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, Sie gehen nicht in Vorleistung. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Stundensatz des Anbieters und der Anzahl der genehmigten Stunden.

Wichtig: Im Unterschied zur Haushaltshilfe nach § 38 SGB V (z. B. nach Krankenhausaufenthalt), bei der eine Zuzahlung von 10 % pro Tag, mindestens 5 €, höchstens 10 € anfällt, ist die Haushaltshilfe nach § 24h SGB V zuzahlungsfrei. Die volle Leistung geht ohne Abzug an Sie.

Für die Bewilligung rechnet die Krankenkasse in der Regel mit 3 bis 5 Einsatzstunden pro Tag an, je nach Haushaltsgröße und Bedarf. Bei einer 4-köpfigen Familie mit Kleinkind kann der Bedarf auch 6 bis 8 Stunden pro Tag sein. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse konkret über den Bedarf, bevor Sie den Antrag einreichen, damit die Bewilligung von Anfang an zur Lebenssituation passt.

Schritt 1: Antrag bei der Krankenkasse stellen

Der Antrag auf Haushaltshilfe nach § 24h SGB V wird formlos bei der Krankenkasse der Schwangeren gestellt, möglichst frühzeitig, also sobald die medizinische Notwendigkeit feststeht. Möglich ist der Antrag per Telefon, Brief, E-Mail oder über das Versichertenportal der Krankenkasse. Die Kasse schickt daraufhin ein Antragsformular, das Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausfüllen.

Für die Bewilligung brauchen Sie:

  1. Ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe. Auf dem Formular ist die Diagnose oder der Beschwerdegrund anzugeben, der voraussichtliche Zeitraum und der Umfang (Stunden pro Tag).
  2. Versichertennachweis (Krankenversichertennummer, Versichertenkarte oder Versicherungsbestätigung).
  3. Begründung, warum keine andere Person im Haushalt den Haushalt führen kann (Partner arbeitet Vollzeit, ältere Kinder in Schule, weitere pflegebedürftige Person im Haushalt).
  4. Optional: Bestätigung des Anbieters (AmiVio), dass wir die Haushaltshilfe übernehmen. Viele Krankenkassen verlangen diese Bestätigung erst nach der Bewilligung, aber eine frühe Bestätigung beschleunigt den Start.

Nach Eingang des Antrags bearbeitet die Krankenkasse ihn in der Regel innerhalb von 3 bis 5 Werktagen, in Eilfällen (etwa bei Risikoschwangerschaft mit akuter Schonung) auch innerhalb von 24 Stunden. Die Bewilligung erfolgt ab dem Tag der Antragstellung, rückwirkend, und gilt für den ärztlich bescheinigten Zeitraum, der bei Bedarf verlängert werden kann.

Schritt 2: Anbieter für die Haushaltshilfe auswählen

Die Krankenkasse akzeptiert nicht jeden Anbieter, sondern nur Anbieter, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen: anerkannte Pflegeeinrichtung, qualifiziertes Personal oder Kooperation mit einem Pflegedienst. AmiVio ist nach § 45a SGB XI (AnFöVO NRW) anerkannt und arbeitet mit examinierten Pflegekräften zusammen, so dass die Krankenkasse die Leistung in der Regel direkt bewilligt.

Bei der Auswahl des Anbieters lohnt ein Blick auf drei Punkte:

  1. Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse: Nicht alle Anbieter rechnen direkt ab. Wenn Sie in Vorleistung gehen, müssen Sie die Rechnung selbst einreichen und auf die Erstattung warten. AmiVio rechnet direkt ab, Sie gehen nicht in Vorleistung.
  2. Festgelegte Bezugsperson: Gerade in der Schwangerschaft und im Wochenbett ist es wichtig, eine vertraute Person im Haushalt zu haben. Achten Sie darauf, dass der Anbieter feste Bezugspersonen einsetzt, nicht jeden Tag jemand anderes schickt.
  3. Startzeitraum: Bei AmiVio ist der Start in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Bewilligung möglich, bei Risikoschwangerschaft auch am Tag der Bewilligung. Erkundigen Sie sich vor Vertragsschluss nach der typischen Vorlaufzeit.

Auf unserer Service-Seite zur Haushaltshilfe für Schwangere finden Sie die Details zum Leistungsumfang, zu den drei Phasen (Schwangerschaft, Klinikentbindung, Wochenbett) und zum konkreten Ablauf mit AmiVio in der StädteRegion Aachen.

Schritt 3: Start der Haushaltshilfe und laufende Begleitung

Nach der Bewilligung meldet sich der Anbieter (AmiVio) für die Einsatzplanung. In einem kurzen Erstgespräch klären wir:

  • Welche Aufgaben sollen übernommen werden (Reinigung, Kochen, Wäsche, Einkauf, Kinderbetreuung)?
  • Wann und wie lange pro Tag (typisch 3 bis 5 Stunden, an Wunschtagen und -zeiten).
  • Wer ist die Bezugsperson und wie ist sie erreichbar (Schlüssel, Code, Familienanschluss)?
  • Was ist zu beachten (Allergien, Haustiere, besondere Wünsche, Tagesablauf)?

Während des Einsatzes dokumentiert die Haushaltshilfe ihre Tätigkeiten und Stunden. Die Abrechnung erfolgt am Ende des Bewilligungszeitraums, in der Regel monatlich, direkt zwischen AmiVio und der Krankenkasse. Bei Bedarf wird der Einsatz verlängert, dafür genügt eine neue ärztliche Bescheinigung und ein Folgeantrag bei der Krankenkasse.

Kombination mit anderen Leistungen

Haushaltshilfe nach § 24h SGB V lässt sich mit anderen Familienleistungen kombinieren, sofern die Leistungen sich nicht überschneiden:

  • Mutterschaftsgeld und Elterngeld: unabhängig von der Haushaltshilfe, einfach kombinierbar.
  • Hebammen-Hilfe: Hebammenbesuche und Haushaltshilfe ergänzen sich (Hebamme kümmert sich um medizinische Versorgung, Haushaltshilfe um den Haushalt).
  • Haushaltshilfe nach § 38 SGB V: bei einem Krankenhausaufenthalt während der Schwangerschaft kann von § 24h auf § 38 gewechselt werden, um die Zuzahlung zu vermeiden. Beachten Sie, dass die Leistungen sich nicht doppeln dürfen.
  • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: relevant, wenn die Schwangere selbst pflegebedürftig ist und die Pflegeperson ausfällt. Setzt Pflegegrad voraus.

Eine kostenlose Beratung bei AmiVio hilft, die richtige Kombination für Ihre Lebenssituation zu finden. Im AmiVio Förderkompass finden Sie die Übersicht über alle Pflegekassen- und Krankenkassen-Leistungen.

Wenn die Krankenkasse ablehnt: Widerspruch

Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, ist Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids möglich, formlos, kostenlos, schriftlich oder persönlich. Die Erfolgsquote bei Widersprüchen gegen Haushaltshilfe-Ablehnungen ist hoch, weil viele Ablehnungen auf formalen Gründen beruhen, nicht auf fehlender medizinischer Notwendigkeit. Häufige Ablehnungsgründe und Gegenargumente:

  • Begründung: keine medizinische Notwendigkeit: Gegenargument mit ärztlicher Stellungnahme, die konkret die Beschwerden benennt (Beschäftigungsverbot nach Mutterschutz, Risikoschwangerschaft, postnatale Komplikation).
  • Begründung: andere Person im Haushalt verfügbar: Gegenargument mit Nachweis, dass die andere Person voll berufstätig ist, die Schwangere pflegt oder aus anderen Gründen nicht verfügbar ist.
  • Begründung: kein Krankenhausaufenthalt: Gegenargument mit Verweis auf § 24h SGB V, der keinen Krankenhausaufenthalt voraussetzt (anders als § 38 SGB V).

Wer unsicher ist, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat, kann sich an einen Sozialverband (VdK Deutschland, SoVD) wenden, der Widerspruchsverfahren kostenlos begleitet. Alternativ hilft eine kostenlose Beratung bei AmiVio.

Häufig gestellte Fragen

Wann habe ich Anspruch auf Haushaltshilfe in der Schwangerschaft?

Sie haben Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 24h SGB V, sobald eine medizinische Notwendigkeit ärztlich festgestellt wird und keine andere Person im Haushalt den Haushalt führen kann. Schwangerschaftsbeschwerden, Risikoschwangerschaft, vorzeitige Wehen, stationärer Aufenthalt oder postnatale Komplikationen reichen aus. Im Unterschied zu § 38 SGB V muss kein Krankenhausaufenthalt vorliegen.

Was kostet mich die Haushaltshilfe?

Nichts. Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten einer bewilligten Haushaltshilfe nach § 24h SGB V, ohne Zuzahlung. Im Unterschied zur Haushaltshilfe nach § 38 SGB V fallen keine 5 bis 10 € pro Tag an.

Wie lange dauert die Bewilligung?

In der Regel 3 bis 5 Werktage nach Antragseingang, bei Risikoschwangerschaft mit ärztlicher Dringlichkeitsbescheinigung auch innerhalb von 24 Stunden. Wichtig: Bewilligung gilt rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung, also lieber zu früh als zu spät beantragen.

Wer kann die Haushaltshilfe übernehmen?

Jeder Anbieter, den die Krankenkasse akzeptiert: ambulante Pflegedienste, Haushaltshilfe-Dienste oder spezialisierte Anbieter wie AmiVio. Wichtig: Der Anbieter muss direkt mit der Krankenkasse abrechnen, damit Sie nicht in Vorleistung gehen müssen, und feste Bezugspersonen einsetzen, nicht jeden Tag jemand anderes schicken.

Brauche ich ein Attest vom Frauenarzt oder vom Hausarzt?

Das ärztliche Attest kann von jedem Arzt ausgestellt werden, der die Notwendigkeit der Haushaltshilfe fachlich beurteilen kann. Üblich sind Frauenärzte (Diagnose Schwangerschaftsbeschwerden, Risikoschwangerschaft), Hausärzte (allgemeine Schonung) oder auch Hebammen mit ärztlicher Rückendeckung. Im Antragsformular ist die Diagnose oder der Beschwerdegrund konkret zu benennen, nicht nur "Haushaltshilfe erforderlich".

Kann ich die Haushaltshilfe auch nach der Geburt nutzen?

Ja. § 24h SGB V deckt auch die Zeit nach der Entbindung, also das Wochenbett und die ersten Monate mit dem Neugeborenen. Solange die Mutter medizinisch nicht in der Lage ist, den Haushalt zu führen, übernimmt die Krankenkasse die Haushaltshilfe. Häufige Gründe: Kaiserschnitt, Komplikationen im Wochenbett, schlechte Wundheilung, postnatale Depression. Die Bewilligung erfolgt auf ärztliche Bescheinigung, die in regelmäßigen Abständen erneuert werden kann.

Was ist der Unterschied zu § 38 SGB V?

Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V greift nach einem Krankenhausaufenthalt oder ambulanter OP und setzt ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt voraus (oder Satzungsleistung der Kasse). § 24h SGB V greift schon in der Schwangerschaft und ohne Kind im Haushalt. Wichtigster Unterschied für Sie: § 24h ist zuzahlungsfrei, § 38 hat eine Zuzahlung von 5 bis 10 € pro Tag.

Zusammenfassung

  • Anspruch: § 24h SGB V, gesetzliche Krankenkasse, ab ärztlich festgestellter Notwendigkeit.
  • Kosten: 100 % Übernahme, keine Zuzahlung, keine Vorleistung bei Anbietern wie AmiVio.
  • Antrag: formlos bei der Krankenkasse, Bewilligung in 3 bis 5 Werktagen, rückwirkend ab Antragstag.
  • Zeitraum: zeitlich unbegrenzt solange medizinisch notwendig, auch im Wochenbett.
  • Phasen: Schwangerschaft, Klinikentbindung und erste Tage, Wochenbett und Babyzeit, alle drei abgedeckt durch § 24h SGB V.
  • Kombination: mit Hebammen-Hilfe, Mutterschaftsgeld, Elterngeld und je nach Lebenssituation mit Verhinderungspflege oder Haushaltshilfe nach § 38 SGB V.

AmiVio übernimmt die Haushaltshilfe für Schwangere in der StädteRegion Aachen und im Kreis Düren, mit direkter Abrechnung über die Krankenkasse, ohne Vorleistung. Kostenlose Erstberatung oder direkt anrufen: 0241 9570 4333.

(Stand: 08/2026, bitte aktuellen Rechtsstand prüfen.)

Häufig gestellte Fragen

Wann habe ich Anspruch auf Haushaltshilfe in der Schwangerschaft?
Sie haben Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 24h SGB V, sobald eine medizinische Notwendigkeit ärztlich festgestellt wird und keine andere Person im Haushalt den Haushalt führen kann. Schwangerschaftsbeschwerden, Risikoschwangerschaft, vorzeitige Wehen, stationärer Aufenthalt oder postnatale Komplikationen reichen aus. Im Unterschied zu § 38 SGB V muss kein Krankenhausaufenthalt vorliegen.
Was kostet mich die Haushaltshilfe in der Schwangerschaft?
Nichts. Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten einer bewilligten Haushaltshilfe nach § 24h SGB V, ohne Zuzahlung. Im Unterschied zur Haushaltshilfe nach § 38 SGB V fallen keine 5 bis 10 € pro Tag an. Bei professionellen Anbietern wie AmiVio rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab, Sie gehen nicht in Vorleistung.
Wie lange dauert die Bewilligung durch die Krankenkasse?
In der Regel 3 bis 5 Werktage nach Antragseingang, bei Risikoschwangerschaft mit ärztlicher Dringlichkeitsbescheinigung auch innerhalb von 24 Stunden. Die Bewilligung gilt rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung, also lieber zu früh als zu spät beantragen. Bei Bedarf kann der Bewilligungszeitraum durch eine neue ärztliche Bescheinigung verlängert werden.
Wer kann die Haushaltshilfe übernehmen?
Jeder Anbieter, den die Krankenkasse akzeptiert: ambulante Pflegedienste, Haushaltshilfe-Dienste oder spezialisierte Anbieter wie AmiVio. Wichtig ist, dass der Anbieter direkt mit der Krankenkasse abrechnet, damit Sie nicht in Vorleistung gehen müssen, und feste Bezugspersonen einsetzt, nicht jeden Tag jemand anderes schickt.
Brauche ich ein Attest vom Frauenarzt oder vom Hausarzt?
Das ärztliche Attest kann von jedem Arzt ausgestellt werden, der die Notwendigkeit der Haushaltshilfe fachlich beurteilen kann. Üblich sind Frauenärzte (Diagnose Schwangerschaftsbeschwerden, Risikoschwangerschaft), Hausärzte (allgemeine Schonung) oder Hebammen mit ärztlicher Rückendeckung. Im Antragsformular ist die Diagnose oder der Beschwerdegrund konkret zu benennen, nicht nur "Haushaltshilfe erforderlich", sonst riskieren Sie eine Ablehnung.
Kann ich die Haushaltshilfe auch nach der Geburt nutzen?
Ja. § 24h SGB V deckt auch die Zeit nach der Entbindung, also das Wochenbett und die ersten Monate mit dem Neugeborenen. Solange die Mutter medizinisch nicht in der Lage ist, den Haushalt zu führen, übernimmt die Krankenkasse die Haushaltshilfe. Häufige Gründe: Kaiserschnitt, Komplikationen im Wochenbett, postnatale Depression. Die Bewilligung erfolgt auf ärztliche Bescheinigung, die in regelmäßigen Abständen erneuert werden kann.
Was ist der Unterschied zu § 38 SGB V?
Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V greift nach einem Krankenhausaufenthalt oder ambulanter OP und setzt ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt voraus (oder Satzungsleistung der Kasse). § 24h SGB V greift schon in der Schwangerschaft und ohne Kind im Haushalt. Wichtigster Unterschied: § 24h ist zuzahlungsfrei, § 38 hat eine Zuzahlung von 5 bis 10 € pro Tag. Im konkreten Fall kann die Krankenkasse zwischen beiden Wegen wechseln, wenn die Voraussetzungen wechseln.

Schwanger oder gerade entbunden und brauchen Unterstützung im Haushalt?

Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 24h SGB V und übernehmen die Vertretung in der StädteRegion Aachen und im Kreis Düren, mit direkter Abrechnung über die Krankenkasse und ohne Vorleistung.